Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Das Kulturzentrum TOLLHAUS Karlsruhe e.V. arbeitet kontinuierlich daran, die digitale Barrierefreiheit zu verbessern, derzeit durch die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), welche am 28.06.2025 in Kraft treten. Die einzuhaltenden Standards ergeben sich hierbei aus harmonisierten Normen der Europäischen Union für Barrierefreiheit, derzeit der Sammlung EN 301 549, welche auf die globalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) verweist. 


Rückmeldung

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